Was ist eine amtlich anerkannte Übersetzung?
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Was ist eine amtlich anerkannte Übersetzung?

Eine amtlich anerkannte Übersetzung wird auch als beglaubigte Übersetzung bezeichnet. Die amtlich anerkannte Übersetzung wird von offiziellen Stellen (Gerichte, Ämter) als fremdsprachige Version eines Dokumentes akzeptiert, da sie von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt wird. Der Übersetzer bestätigt mit seinem Stempel, dass Inhalt und Bedeutung der Übersetzung vollständig dem Ausgangstext entsprechen. Das heisst, dass die amtlich anerkannte Übersetzung keine Fehler enthält, die eventuell Einfluss auf wichtige Entscheidungen wie Gerichts- oder Einbürgerungsverfahren haben können, und dass keine mutwilligen Abänderungen im Vergleich zum Ausgangstext vorgenommen wurden.

Die Einhaltung dieser strengen Vorschriften, die der Gesetzgeber bei der Übersetzung für viele amtliche bzw. juristische Texte fordert, erfüllt in Deutschland nur ein geringer Prozentsatz aller professionellen Übersetzer. Sie werden von den je nach Bundesland zuständigen Land- oder Oberlandesgerichten als gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer ernannt.

Der staatlich anerkannte Übersetzer bestätigt in einem Vermerk mit seiner Unterschrift und seinem Stempel, dass die Übersetzung dem Original entspricht. Dabei wendet er höchste Sorgfalt an, da er durch seinen Eid besonders für etwaige Fehler oder absichtliche Manipulationen rechtlich verfolgt werden kann. Eine amtlich anerkannte Übersetzung bietet damit einen Echtheitsnachweis, der von Behörden und Ämter akzeptiert wird.

Wenn Sie Fragen zu dem Thema

Amtlich anerkannte Übersetzung

haben, wenden Sie sich gern an uns. Dipl.-Fachübers. Simone Unger ist eine vor dem Landgericht Hannover vereidigte Übersetzerin für die Sprachen Englisch und Spanisch. Sie hilft Ihnen gern bei Fragen und Problemen weiter.

 

 

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