Wir behandeln jeden Auftrag als eilig. Korrekturlesen (4-Augen-Prinzip) ist in der Übersetzungsleistung mit eingeschlossen.
Wir garantieren hohe Zuverlässigkeit und pünktliche Lieferung.
Alle Übersetzungen werden von Muttersprachlern langjähriger Erfahrung durchgeführt.
Alle Übersetzungen in die deutsche Sprache werden nach der ISO-Transliterationsnorm ISO 9 ausgeführt
Übersetzungen ins Russische und Ukrainische werden von den jeweiligen Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik anerkannt. Für die Vorlage im Ausland können die Übersetzungen vom Landgericht Braunschweig oder der Polizeidirektion Braunschweig überbeglaubigt, d. h. mit einer Apostille versehen werden.
Von unserem Büro beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche werden nach § 189 GVG und § 142 ZPO bei allen deutschen Gerichten und im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.